Sanierung beim Arbeitgeber: Was Beschäftigte über das Übergangsbüro wissen sollten

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Beschäftigte ziehen mit Kartons aus dem eingerüsteten Bürogebäude in ein helles Übergangsbüro in Modulbauweise

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

  • Wird das Firmengebäude saniert, darf der Arbeitgeber Sie im Rahmen seines Weisungsrechts vorübergehend an einen anderen Arbeitsplatz in zumutbarer Entfernung setzen (§ 106 Gewerbeordnung).
  • Für das Übergangsbüro gelten dieselben Arbeitsschutzregeln wie für jedes andere Büro: etwa mindestens 8 m² für den ersten Arbeitsplatz, mindestens 20 °C Raumtemperatur und höchstens 55 dB(A) Lärm bei konzentrierter Arbeit.
  • Ein vorhandener Betriebsrat ist rechtzeitig zu beteiligen, wenn Arbeitsräume umgebaut oder neu geplant werden (§ 90 BetrVG).
  • Längere Wege können Sie in der Regel über die Entfernungspauschale in der Steuererklärung geltend machen; einen allgemeinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung gibt es nur, wenn Vertrag oder Tarifvertrag ihn vorsehen.
  • Mängel wie Hitze, Lärm oder Baustaub sprechen Sie zuerst bei Vorgesetzten oder Betriebsrat an und halten sie schriftlich fest.

Dach undicht, Heizung veraltet, Brandschutz nicht mehr auf dem Stand: Früher oder später muss fast jedes Bürogebäude saniert werden. Für die Beschäftigten heißt das oft, für einige Monate oder sogar ein bis zwei Jahre in ein Übergangsbüro umzuziehen, etwa in ein angemietetes Ausweichgebäude oder einen Modulbau auf dem Firmengelände. Viele fragen sich dann: Muss ich da hin? Wie gut muss der neue Arbeitsplatz sein? Und wer zahlt, wenn der Arbeitsweg länger wird?

Dieser Beitrag dreht sich um die Sanierung des Gebäudes. Geht es bei Ihrem Arbeitgeber dagegen um eine wirtschaftliche Sanierung, also um Sparprogramme oder ein Insolvenzverfahren, finden Sie die passenden Informationen in unserem Ratgeber zur Insolvenz des Arbeitgebers.

Inhaltsverzeichnis

Warum Unternehmen ein Übergangsbüro brauchen

Eine Kernsanierung lässt sich kaum bei laufendem Betrieb durchführen. Staub, Lärm, abgeschaltete Leitungen und gesperrte Treppenhäuser machen normales Arbeiten unmöglich, und aus Sicherheitsgründen dürfen Baustellenbereiche ohnehin nicht als Arbeitsplatz genutzt werden. Die meisten Unternehmen ziehen deshalb mit ganzen Abteilungen oder der gesamten Belegschaft für die Bauzeit um.

Dafür gibt es im Wesentlichen drei Wege. Manche Firmen weichen auf freie Flächen in einem anderen eigenen Standort aus. Andere mieten für die Bauzeit Büroflächen in der Nähe an. Immer häufiger entscheiden sich Unternehmen auch dafür, ein Bürogebäude mieten zu lassen, das in Modulbauweise direkt auf dem eigenen Grundstück oder einem Parkplatz daneben aufgestellt wird. Solche Gebäude sind innerhalb weniger Wochen bezugsfertig, lassen sich an die Zahl der Arbeitsplätze anpassen und werden nach der Sanierung wieder abgebaut. Für Beschäftigte hat diese Variante einen großen Vorteil: Der Arbeitsweg bleibt gleich, und Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen sind weiterhin in der Nähe.

Welcher Weg es wird, entscheidet der Arbeitgeber. Für Sie als Beschäftigte zählt vor allem, dass der neue Arbeitsplatz erreichbar ist und die gesetzlichen Mindeststandards erfüllt.

Der Arbeitgeber darf den Arbeitsort vorübergehend verlegen

Ob Sie in das Übergangsbüro wechseln müssen, hängt zuerst vom Arbeitsvertrag ab. Nach § 106 der Gewerbeordnung darf der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nichts anderes festlegen. Steht im Vertrag nur der Firmenname oder eine allgemeine Formulierung wie „am Sitz des Unternehmens", kann er Sie während der Bauzeit in der Regel an einen anderen Ort in zumutbarer Entfernung schicken.

„Billiges Ermessen" bedeutet: Der Arbeitgeber muss Ihre Interessen angemessen berücksichtigen. Eine vorübergehende Verlegung in ein Ausweichgebäude in derselben Stadt ist meist unproblematisch, weil es einen sachlichen Grund gibt und die Belastung überschaubar bleibt. Anders kann es aussehen, wenn das Übergangsbüro weit entfernt liegt, der Arbeitsweg sich vervielfacht oder persönliche Umstände wie die Betreuung von Kindern oder Angehörigen stark betroffen sind. Ist im Vertrag ein ganz bestimmter Arbeitsort fest vereinbart, braucht der Arbeitgeber für einen längeren Wechsel Ihre Zustimmung oder eine Vertragsänderung.

Ein Anspruch auf Homeoffice für die Dauer der Sanierung besteht nicht. Viele Arbeitgeber bieten mobiles Arbeiten in dieser Zeit aber freiwillig an, weil es den Platzbedarf im Übergangsbüro senkt. Was dabei zu beachten ist, erklärt unser Ratgeber zum Home Office.

Mitsprache des Betriebsrats

Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, hat er bei der Planung ein gewichtiges Wort. Nach § 90 des Betriebsverfassungsgesetzes muss der Arbeitgeber ihn rechtzeitig über die Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie von Arbeitsräumen unterrichten und mit ihm beraten, und zwar so früh, dass Vorschläge noch berücksichtigt werden können. Bei Regelungen zum Gesundheitsschutz, etwa zu Lärm, Lüftung oder Bildschirmarbeit im Ausweichquartier, hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).

Wird ein wesentlicher Betriebsteil dauerhaft verlegt und drohen der Belegschaft erhebliche Nachteile, kann zusätzlich eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vorliegen. Bei einem kurzen Umzug in ein Übergangsbüro in der Nähe ist das meist nicht der Fall. Wenden Sie sich mit Fragen deshalb zuerst an Ihren Betriebsrat: Er kennt die Planung und kann Ihre Anliegen gebündelt einbringen.

Mindeststandards im Übergangsbüro

Ein Übergangsbüro ist kein Arbeitsplatz zweiter Klasse. Für Ausweichgebäude und Modulbauten gilt die Arbeitsstättenverordnung genauso wie für das sanierte Stammhaus. Konkretisiert wird sie durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die wichtigsten Werte für Büroarbeit im Überblick:

BereichAnforderungRegel
Raumgrößemindestens 8 m² für den ersten Arbeitsplatz, mindestens 6 m² für jeden weiterenASR A1.2
Raumtemperaturmindestens 20 °C bei sitzender Büroarbeit; 26 °C sollen nicht überschritten werden, ab 30 °C sind wirksame Maßnahmen PflichtASR A3.5
Lärmhöchstens 55 dB(A) Beurteilungspegel bei Tätigkeiten mit hoher Konzentration oder SprachverständlichkeitASR A3.7
Licht und Sichtmöglichst Tageslicht und Sichtverbindung nach außen, ausreichende Beleuchtung am BildschirmArbStättV, ASR A3.4
GefährdungsbeurteilungArbeitgeber muss die neuen Arbeitsplätze vor dem Bezug auf Gefährdungen prüfen§ 5 ArbSchG, § 3 ArbStättV

Gerade im Sommer sind Hitze und im Winter Zugluft die häufigsten Streitpunkte in provisorischen Räumen. Moderne Modulgebäude sind gedämmt, beheizt und oft mit Sonnenschutz oder Klimatechnik ausgestattet. Bei kurzfristig umgenutzten Lager- oder Besprechungsräumen fehlt das dagegen häufig. Achten Sie auch darauf, dass Flucht- und Rettungswege gekennzeichnet sind und Sanitärräume sowie ein Pausenbereich in angemessener Nähe zur Verfügung stehen.

Helle Arbeitsplätze mit höhenverstellbaren Tischen in einem Übergangsbüro in Modulbauweise
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Arbeitsweg, Fahrtkosten und Arbeitszeit

Liegt das Übergangsbüro weiter entfernt als Ihr bisheriger Arbeitsplatz, stellt sich die Frage nach den zusätzlichen Kosten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zum Arbeitsplatz besteht nicht. Ob Ihr Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt, ein Jobticket stellt oder Shuttlefahrten organisiert, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Viele Unternehmen treffen für die Bauzeit freiwillige Regelungen, um den Wechsel zu erleichtern. Fragen Sie danach, bevor der Umzug beginnt.

Steuerlich können Sie die Wege zur Arbeit wie gewohnt über die Entfernungspauschale in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wie ein vorübergehend genutztes Ausweichgebäude dabei eingeordnet wird, kann vom Einzelfall abhängen. Bei größeren Entfernungen lohnt sich ein kurzer Rat von Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung.

Die längere Fahrt zählt in der Regel nicht als Arbeitszeit, solange Sie direkt von zu Hause zum Übergangsbüro fahren. Anders ist es, wenn Sie während der Arbeitszeit zwischen altem Standort und Ausweichquartier pendeln müssen, etwa für Besprechungen: Diese Wege gehören zur Arbeitszeit. Fallen dadurch Überstunden an, gelten die üblichen Regeln, die wir im Ratgeber zu Überstunden erklären.

So gehen Sie mit Mängeln um

Ist es im Übergangsbüro zu heiß, zu laut oder zu eng, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. Der Arbeitgeber ist nach § 618 BGB verpflichtet, Räume so einzurichten und zu unterhalten, dass Beschäftigte gegen Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Bewährt hat sich ein schrittweises Vorgehen:

Die Arbeit eigenmächtig einzustellen, ist dagegen riskant und nur bei einer ernsten, unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit gerechtfertigt. Im Zweifel holen Sie sich vorher Rat beim Betriebsrat oder einer Gewerkschaft. Schwierige Situationen am Arbeitsplatz, die über die Raumfrage hinausgehen, behandelt unser Beitrag zum Kündigungsschutz.

Checkliste für den Umzug

Wer diese Punkte früh klärt, erspart sich viel Ärger in den ersten Wochen. Ein gut organisiertes Übergangsbüro kann sogar Vorteile bringen: neue Technik, kurze Wege zu anderen Teams und am Ende ein frisch saniertes Gebäude.

Häufige Fragen zum Übergangsbüro

Muss ich während der Sanierung in ein Übergangsbüro umziehen?
In der Regel ja, wenn Ihr Arbeitsvertrag keinen festen Arbeitsort vorschreibt und das Ausweichquartier in zumutbarer Entfernung liegt. Der Arbeitgeber darf den Arbeitsort nach § 106 Gewerbeordnung nach billigem Ermessen bestimmen und muss dabei Ihre Interessen berücksichtigen.

Wie groß muss ein Arbeitsplatz im Übergangsbüro sein?
Nach ASR A1.2 braucht ein Arbeitsraum mindestens 8 m² für den ersten Arbeitsplatz und mindestens 6 m² für jeden weiteren. Diese Werte gelten auch für Ausweichgebäude und Modulbauten.

Wie warm oder kalt darf es im Übergangsbüro sein?
Bei sitzender Büroarbeit sind mindestens 20 °C vorgeschrieben. 26 °C sollen nicht überschritten werden; ab 30 °C muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen ergreifen, ab 35 °C ist der Raum ohne besondere Maßnahmen nicht als Arbeitsraum geeignet (ASR A3.5).

Zahlt der Arbeitgeber höhere Fahrtkosten?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Eine Erstattung kann sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben, viele Arbeitgeber regeln das für die Bauzeit freiwillig. Steuerlich hilft die Entfernungspauschale.

Habe ich während der Sanierung Anspruch auf Homeoffice?
Nein, ein allgemeiner Anspruch auf Homeoffice besteht nicht. Viele Unternehmen bieten mobiles Arbeiten während der Bauzeit aber freiwillig an, weil es die Raumplanung im Übergangsbüro erleichtert.

Was kann ich tun, wenn das Übergangsbüro zu laut ist?
Sprechen Sie Führungskraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsrat an und dokumentieren Sie die Störungen. Bei Tätigkeiten mit hoher Konzentration darf der Beurteilungspegel 55 dB(A) nicht überschreiten (ASR A3.7). Hilft das nicht, können Sie sich nach § 84 BetrVG beschweren.

Quellen: Gewerbeordnung (§ 106), Betriebsverfassungsgesetz (§§ 84, 87, 90, 111), Arbeitsschutzgesetz (§ 5), Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2, A3.4, A3.5 und A3.7 (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin), BGB (§ 618); Stand Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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