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Ausbildereignungsprüfung – Qualifizierung zum/zur Ausbilder/in

Die Ausbildereignungsprüfung ist auch als Ausbilderschein oder Ausbildung der Ausbilder/innen, kurz AdA, bekannt. Unabhängig von der Bezeichnung geht es hier stets um die Qualifizierung für die berufliche Ausbildung. Wer sich einerseits seinem Beruf sehr verbunden fühlt und andererseits den Wunsch hat, aufzusteigen, sollte ernsthaft über eine Ausbilder-Qualifizierung nachdenken. Das Bestehen der Ausbildereignungsprüfung ist dazu ein absolutes Muss.

Interessierte an einer Karriere als Ausbilder/in sollten vorab sorgsam recherchieren und sich auch beim Arbeitsamt sowie durch die zuständige Kammer beraten lassen. Zudem schadet es nicht, die Gesetzeslage zu analysieren und sich näher mit den verfügbaren Qualifizierungsmöglichkeiten zu befassen. Nur so kann man sich einen umfassenden Eindruck verschaffen und eine bewusste Entscheidung treffen.

Berufliche Perspektiven und Verdienstmöglichkeiten als Ausbilder/in

Die Berufsausbildung im dualen System sorgt in Deutschland für eine umfassende Qualifizierung der Nachwuchskräfte. Diese absolvieren nicht nur Berufsschulunterricht, sondern werden auch auf betrieblicher Ebene und somit in der Praxis ausgebildet. Dazu sind qualifizierte Ausbilder/innen erforderlich. Diese kommen somit überall dort zum Einsatz, wo Auszubildende betreut und geschult werden im Betrieb. Sämtliche Branchen und Bereiche haben somit einen regelmäßigen Bedarf an Ausbildern und Ausbilderinnen.

Die Durchführung des betrieblichen Teils der dualen Berufsausbildung verlangt den Ausbilderinnen und Ausbildern einiges ab. Diese müssen auf rechtliche Belange Rücksicht nehmen, das Fachwissen vermitteln und die Auszubildenden an die Praxis des betreffenden Berufes heranführen.

An beruflichen Perspektiven mangelt es hier folglich nicht. Die Verdienstmöglichkeiten sind ebenfalls von großem Interesse. So ist es wissenswert, dass das durchschnittliche Gehalt zwischen rund 40.000 Euro und 50.000 Euro brutto im Jahr liegt.

Die Ausbildung der Ausbilder/innen

IHK, HWK, TÜV und einige weitere Institutionen offerieren die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur Ausbilder/in. Dabei handelt es sich eigentlich aber um eine Weiterbildung, obwohl vielfach von der Ausbildung der Ausbilder, kurz AdA, die Rede ist. Streng genommen ist es eine berufliche Weiterbildung, die mit der Ausbildereignungsprüfung einhergeht und kompetente Ausbilder/innen hervorbringt.

Die Ausbilder-Qualifizierung ist in Deutschland streng geregelt und unterliegt der Ausbildereignungsverordnung, kurz AEVO, und dem Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG. Im Zuge dessen werden die Teilnehmenden umfassend auf die AdA-Prüfung vorbereitet, die die folgenden Inhalte vorsieht:

  • Prüfung der Ausbildungsvoraussetzungen und Planung der Ausbildung
  • Vorbereitung der Ausbildung und Einstellung von Auszubildenden
  • Durchführung von Ausbildungen
  • Abschluss der Ausbildung

Voraussetzungen, Dauer und Kosten der Ausbilder-Qualifizierung

Vorbereitungslehrgänge auf die Ausbildereignungsprüfung decken ein breites Spektrum ab und bringen kompetente Ausbilder/innen hervor. Bevor diese aber ausbilden dürfen, benötigen sie einerseits umfassende berufliche Kenntnisse und Kompetenzen und andererseits den erfolgreichen Abschluss der Ausbildereignungsprüfung nach AEVO. Wissenswert sind dabei auch die folgenden Rahmenbedingungen.

  • Voraussetzung: Gesetzlich gibt es keine bestimmten Zulassungsvoraussetzungen für die AdA-Prüfung.
  • Dauer: AdA-Vorbereitungskurse kommen mit einem Umfang von 75 Stunden daher. In Vollzeit dauert das Ganze somit nur zwei Wochen, während ein Teilzeit-Lehrgang dementsprechend mehr Zeit in Anspruch nimmt.
  • Kosten: AdA-Vorbereitungskurse können Kosten von einigen Hundert Euro verursachen, während für die Prüfung eine Gebühr zwischen 100 Euro und 200 Euro fällig wird.

Worin besteht der Unterschied zwischen Ausbildungsbefähigung und Ausbildungsberechtigung?

Interessierte an einer Ausbilder-Qualifizierung werden mit vielen Begriffen konfrontiert und sollten zwischen der Ausbildungsbefähigung und der Ausbildungsberechtigung differenzieren. Nur wer über die Befähigung und Berechtigung verfügt, verfügt in Deutschland über die Anerkennung als Ausbilder/in. Dementsprechend sind die folgenden Definitionen von großer Wichtigkeit:

  • Ausbildungsbefähigung
    Mit der bestandenen Ausbildereignungsprüfung geht stets die Ausbildungsbefähigung einher.
  • Ausbildungsberechtigung
    Über eine Ausbildungsberechtigung können nur diejenigen verfügen, die einerseits eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben und andererseits die AdA-Prüfung bestanden haben. Alternativ zum Berufs- oder Studienabschluss kann auch eine Anerkennung der fachlichen Eignung durch die Kammer herangezogen werden.

Wer sollte sich der Ausbildereignungsprüfung unterziehen?

In Anbetracht der formalen Voraussetzungen für die Ausbildereignungsprüfung erscheint es auf den ersten Blick klar, wer diese Qualifikation anstreben sollte. Die formale Zulassung allein sagt aber nichts über die tatsächliche Eignung als Ausbilder/in aus.

Diese sollten die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Geduld
  • Einfühlungsvermögen
  • Durchsetzungsstärke
  • Einsatzbereitschaft
  • Offenheit
  • Kommunikationsstärke
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit
  • Organisationsgeschick

Weiterhin sollten Interessierte bedenken, dass das BBiG sowie das Jugendschutzgesetz einschränken, wer Kinder und Jugendliche beschäftigen darf. Wer darunter fällt, sollte von dem Versuch, als Ausbilder/in Fuß zu fassen, absehen.

Welche Alternativen gibt es zur Ausbilder-Qualifizierung?

Wenn es um die Qualifizierung zum/zur Ausbilder/in in einem anerkannten Ausbildungsberuf geht, erscheint die Ausbildereignungsprüfung als absolutes Muss. Nichtsdestotrotz kann von Alternativlosigkeit keine Rede sein. All diejenigen, die den beruflichen Nachwuchs ausbilden und ihr fachliches Wissen weitergeben möchten, sollten auch die folgenden Weiterbildungen berücksichtigen:

  • Berufspädagoge/-pädagogin
  • Geprüfte/r Aus- und Weiterbildungspädagoge/-pädagogin
  • Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung

Darüber hinaus besteht in einigen Bereichen noch die Möglichkeit, die Qualifikation zum/zur Fachlehrer/in zu erlangen. Hier ist beispielsweise die Lehrkraft an Schulen im Gesundheitswesen zu nennen. Wenn es darum geht, sich in die berufliche Aus- und Weiterbildung einzubringen, ist die Ausbildereignungsprüfung somit nicht die einzige Option.

Interessierte an einer Tätigkeit als Ausbilder/in sollten bei der Wahl der richtigen Qualifizierung nichts überstürzen und sich in ihrer Branche umsehen. Zudem kann es sich lohnen, einen Beratungstermin beim Arbeitsamt wahrzunehmen, um die richtigen Weichen für die berufliche Zukunft zu stellen.